Promotionsvereinbarung
Im Überblick
Eine Promotionsvereinbarung
- schafft Transparenz über Erwartungen, Verantwortlichkeiten und den geplanten Verlauf der Promotion
- unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Promovierenden und Betreuenden
- dient als gemeinsame Orientierung
Warum sollte eine Promotionsvereinbarung getroffen werden?
Vorteile einer Promotionsvereinbarung
Orientierung
- gemeinsame Ziele festlegen
- Erwartungen klären
- Planung erleichtern
Verbindlichkeit
- Aufgaben und Verantwortlichkeiten definieren
- gegenseitige Absprachen dokumentieren
Betreuungsqualität sichern
- regelmäßigen Austausch fördern
- Fortschritte nachvollziehbar machen
- Konflikten vorbeugen
Was gehört hinein?
In der Promotionsvereinbarung werden alle wichtigen Absprachen rund um die Promotion gemeinsam festgehalten. Dies schafft Transparenz und hilft beiden Seiten, die Zusammenarbeit von Anfang an klar zu gestalten. Dazu gehören:
- Doktorand:in, Betreuer:innen und Thema der Promotion
Gut zu wissen: Diese Punkte bilden die grundlegenden Inhalte einer Promotionsvereinbarung. Je nach Promotionsvorhaben können weitere Themen ergänzt und individuell vereinbart werden.
Erstellen einer Promotionsvereinbarung
Zu Beginn verständigen sich Promovierende und Betreuende über die wesentlichen Rahmenbedingungen des Promotionsvorhabens. Dazu gehören insbesondere Ziele und Inhalte der Promotion, der Zeit- und Arbeitsplan, die Betreuung sowie die gegenseitigen Erwartungen und Verantwortlichkeiten.
Die getroffenen Absprachen werden in der Promotionsvereinbarung schriftlich festgehalten. Dafür kann unsere Vorlage der Promotionsvereinbarung genutzt werden. Nach gemeinsamer Abstimmung wird die Vereinbarung von den Beteiligten unterzeichnet. Sie bildet eine gemeinsame Grundlage für die weitere Zusammenarbeit.
Die Promotionsvereinbarung ist mehr als ein einmalig unterzeichnetes Dokument: Sie dient während der gesamten Promotionsphase als gemeinsame Grundlage für die Zusammenarbeit. Die darin getroffenen Vereinbarungen sollen im Promotionsalltag aktiv umgesetzt werden.
Das Promotionsvorhaben kann sich im Laufe der Zeit verändern. Deshalb sollten die getroffenen Vereinbarungen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Änderungen, etwa beim Zeit- und Arbeitsplan oder bei den Rahmenbedingungen der Promotion, können so frühzeitig besprochen und gemeinsam festgehalten werden.
Good to know - FAQ
Ob der Abschluss einer Promotionsvereinbarung verpflichtend ist, prüfen Sie bitte in Ihrer Promotionsordnung.
Hinweis: Wir empfehlen unabhängig von Vorgaben der Promotionsordnung eine Promotionsvereinbarung abzuschließen. Sie hilft dabei, von Anfang an festzuhalten, was von den Beteiligten erwartet wird, wer welche Aufgaben übernimmt und wie die Promotion geplant ist. Dies funktioniert jedoch nur, wenn gemeinsame Absprachen auch aktiv im Promotionsalltag umgesetzt werden.
„Eine Betreuungsvereinbarung ist zwar wie ein Vertrag aufgebaut, sie ist jedoch kein rechtskräftiger Vertrag (z. B. im Sinne eines Arbeitsvertrages). Das bedeutet, dass keine der beiden Parteien über den Rechtsweg einklagen kann, dass die vereinbarten Regelungen eingehalten werden. Nichtsdestoweniger ist die Betreuungsvereinbarung ein Dokument, auf das man sich in einem Rechtsstreit beziehen kann.“ Qualitätszirkel Promotion (2019)
Grundsätzlich kann eine Promotionsvereinbarung in jeder Promotionsphase abgeschlossen werden. Wir empfehlen, die Absprachen zu Beginn des Betreuungsverhältnisses schriftlich zu fixieren. So kann die Promotionsvereinbarung von Anfang an als gemeinsame Arbeitsgrundlage dienen.
Ja. Die Promotionsvereinbarung ist kein Dokument für die Schublade, sondern dient als Grundlage zur Zusammenarbeit. Wenn sich die Rahmenbedingungen oder der Verlauf des Promotionsvorhabens ändern, kann die Promotionsvereinbarung jederzeit gemeinsam angepasst werden. Änderungen sollten zwischen Promovierenden und Betreuenden offen besprochen und festgehalten werden.
Entsteht der Eindruck, dass einseitig von vereinbarten Verpflichtungen abgewichen wird? Dann sollten Promovierende und Betreuende zunächst das offene Gespräch miteinander suchen, um die Absprachen in der Promotionsvereinbarung in offener und kooperativer Zusammenarbeit wiederherzustellen oder nach gemeinsamer Zustimmung anzupassen. Kommt eine Einigung nicht zustande, können Sie sich an
- die entsprechenden universitären Beratungsstellen
- den Promotionsausschuss der Fakultät
- das Ombudsgremium
wenden.




