Barrierefreiheitserklärung
GRADSAplus ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz– WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Projekts GRADSAplus, dessen zentrale Koordination an der MLU Halle-Wittenberg angesiedelt ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Webseite „www.gradaplus.de“ sowie deren Unterseiten ergeben sich aus
- Paragraph 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt,
- Paragraph 11 Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.2 Level AA. Die Webseiten haben gegenüber dem durch die WCAG 2.2 Level AA abgebildeten Konformitätslevel den Status: nicht konform.
Diese Webseiten sind nicht mit dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zum 16.12.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.5.2019 (BGG LSA) sowie der Verordnung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.2.2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 8.8.2019 (BGGVO LSA) vollständig vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Nicht alle Bilder und Grafiken (als Bedienelemente und statisch) verfügen über eine Text-Alternative (Erfolgskriterium 1.1.1 WCAG 2.2 A)
- vereinzelt sind visuelle Listen und Formulare nicht programmatisch korrekt ausgezeichnet (Erfolgskriterium 1.3.1 WCAG 2.2 A)
- In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass auf Elemente ausschließlich mittels sensorischer Merkmale verwiesen wird (Erfolgskriterium 1.3.3 WCAG 2.2 A)
- Die Internetseiten sind auf eine Ansicht beschränkt (Erfolgskriterium WCAG 1.3.4 AA)
- Nicht alle Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck (Erfolgskriterium 1.3.5 WCAG 2.2 AA)
- Farbe ist in vielen Fällen das einzige Mittel, um eine Aktion (z.B. einen Link) visuell zu kennzeichnen. Links im Fließtext weisen jedoch die nötigen
Kontrastverhältnisse zum umliegenden Text auf (Erfolgskriterium 1.4.1 WCAG 2.2 A)
- Kontrast von Text und Hintergrund ist nicht immer ausreichend (Erfolgskriterium 1.4.3 WCAG 2.2 AA)
- Einzelne Grafische Bedienoberflächen (z.B. Eingabefelder) besitzen kein ausreichendes Kontrastverhältnis zum Hintergrund (Erfolgskriterium 1.4.11
WCAG 2.2 AA)
- Es gibt meist nur einen Weg, um zu den Inhalten des Angebotes zu kommen (Erfolgskriterium 2.4.5 WCAG 2.2 AA)
- Manche Elemente weisen nicht die minimale Zielgröße auf (Erfolgskriterium 2.5.8 WCAG 2.2 AA)
- Nicht semantische Elemente sind nicht immer ausreichend mit WAI-ARIA Eigenschaften versehen (Erfolgskriterium 4.1.2 WCAG 2.2 A)
Das Projekt GRADSAplus befindet sich im Prozess der Konzeption und Aufbau des Internettauftritts. Die barrierefreie Gestaltung wird parallel bearbeitet und schrittweise angepasst. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund würde die technische Anpassung im derzeitigen System eine unverhältnismäßige Belastung nach § 16a Absatz 4 BGG LSA darstellen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.09.2026 erstellt. Sie wurde im Rahmen einer von GRADSAplus durchgeführten Selbstbewertung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 lit. a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11.10.2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen erstellt. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG
2.2).
Feedback und Kontaktangaben
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen weitere Barrieren auf unseren Seiten auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Probleme schnellstmöglich zu beheben. Bitte geben Sie in jedem Fall die komplette Webadresse an, auf der das Problem aufgetreten ist.
E-Mail: martha.schulz@ingra.uni-halle.de
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Diese finden Sie unter folgendem Link:
https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle
Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich können Sie sich an die zuständige
Durchsetzungsstelle wenden.
Diese erreichen Sie:
per E-Mail:
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- Landesfachstelle:
landesfachstelle@ukst.de
- Landesfachstelle:
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- Überwachungsstelle:
ueberwachungsstelle@ukst.de
- Überwachungsstelle:
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- Ombudsstelle:
ombudsstelle@ukst.de
- Ombudsstelle:
per Telefon:
+49 3923 751 – 175
per Post:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
