Industriepromotion - Informationen für Unternehmen

Eine Industriepromotion verbindet die wissenschaftliche Expertise einer Hochschule mit den Forschungsinteressen und der Praxis eines Unternehmens. Als Unternehmen können Sie eine Industriepromotion aktiv mitgestalten – von der Entwicklung einer Forschungsidee über die Zusammenarbeit während der Promotion bis hin zum Transfer der Ergebnisse.

Wichtig dabei: Das Promotionsverfahren und die wissenschaftliche Qualitätssicherung liegen in der Verantwortung der promotionsberechtigten Hochschule. Über die Annahme des Promotionsthemas und der Promovierenden entscheiden die zuständigen Fakultäten bzw. Promotionsausschüsse.

Vorteile auf einen Blick

Was Unternehmen beitragen

Praxisrelevante Forschungsfragen einbringen

Forschungsbedingungen und Ressourcen bereitstellen

Qualifizierte Ansprechperson benennen

Teilnahme an Kolloquien, Konferenzen und Qualifizierungsangeboten ermöglichen

Regelmäßigen Austausch sicherstellen

Forschungsergebnisse in die Praxis übertragen

Qualitätsstandards: Was Unternehmen wissen sollten

Auch wenn ein Unternehmen das Forschungsthema mitgestaltet oder die promovierende Person beschäftigt, gelten für extern erstellte Dissertationen dieselben wissenschaftlichen Qualitätsanforderungen wie für andere Promotionen. Daten und Schlussfolgerungen müssen wissenschaftlich nachvollziehbar und für die Prüfungskommission zugänglich sein.

Orientierung bietet die Hochschulrektorenkonferenz (HRK): 
Die Eckpunkte zur Qualitätssicherung der Promotion mit externem Arbeitsvertrag beschreiben zentrale Anforderungen an:

  • Themenfindung
  • Betreuung
  • akademische Anbindung
  • Bewertung
  • Publikation & geistiges Eigentum

Das bedeutet für Unternehmen:

  • Die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Promotion muss gewahrt bleiben.
  • Das Unternehmen ist Kooperationspartner, nicht Prüfungsinstanz.
  • Unternehmensinteressen können berücksichtigt werden, dürfen aber die wissenschaftlichen Anforderungen nicht außer Kraft setzen.
  • Alle Beteiligten sind zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet.

Publikation, Vertraulichkeit und Nutzungsrechte

Promovierende sind zur Publikation der Dissertation verpflichtet. Gleichzeitig können Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran haben, Geschäftsgeheimnisse oder wirtschaftlich relevante Forschungsergebnisse zu schützen. Die HRK empfiehlt deshalb transparente Regelungen und klar definierte, kurze Fristen für die Prüfung von Veröffentlichungen.

Wichtig: Das Urheberrecht an der Dissertation liegt grundsätzlich bei der promovierenden Person; die Übertragung bzw. Einräumung von Nutzungsrechten sollte rechtzeitig (möglichst vor Promotionsbeginn) vertraglich geregelt werden.

Vor Beginn der Promotion sollten daher geklärt werden:

  • Welche Informationen und Daten sind vertraulich?
  • Welche Ergebnisse können veröffentlicht werden?
  • Wie läuft die Prüfung einer geplanten Publikation durch das Unternehmen?
  • Welche Fristen gelten für eine Publikationsfreigabe?
  • Welche Ergebnisse kommen für eine Patentierung infrage?
  • Welche Nutzungs- und Verwertungsrechte sollen gelten?

Betreuung im Unternehmen

Ansprechpartner:in im Unternehmen definieren

Neben der wissenschaftlichen Betreuung an der Hochschule ist eine (möglichst auch wissenschaftlich) qualifizierte Ansprechperson im Unternehmen hilfreich. Diese kann als Mentor:in die promovierende Person bei der Einbindung in die Unternehmenspraxis unterstützen.

Dabei sollten die Rollen klar getrennt bleiben:

Promovierende

Eigenständige wissenschaftliche Bearbeitung des Promotionsvorhabens

Hochschule

Wissenschaftliche Betreuung, Bewertung und Promotionsverfahren

Unternehmen

Praxisbezogene Begleitung, Zugang zu Ressourcen und Unternehmenskontext

Betreuungsgespräche strukturieren (Hochschule – Unternehmen – Promovierende)

Regelmäßige gemeinsame Gespräche aller Beteiligten helfen, Erwartungen abzugleichen, den Promotionsfortschritt zu reflektieren und mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen. Die HRK empfiehlt eine proaktive und institutionalisierte Kommunikation, beispielsweise durch regelmäßige Gesprächstermine.

Daran arbeiten wir: 

  • Leitfaden für Betreuungsgespräche im Rahmen einer Industriepromotion
  • Vorlage für das Gesprächsprotokoll zur verbindlichen Dokumentation von Absprachen
Sie möchten an der Entwicklung mitwirken? Wir freuen uns über Ihre Perspektiven und Erfahrungen. Melden Sie sich gerne unter: julia.grey@ingra.uni-halle.de.
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